Kodierempfehlung Nr. 146

Schlagwort: Heimbeatmung, Tracheotomie, Beatmungsstunden, intensivmedizinisch versorgt
Erstellt: 2007-06-26
Aktualisiert: 2024-01-01
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Problem/Erläuterung:
Ein heimbeatmeter, tracheotomierter Patient mit bekannter amyotropher Lateralsklerose ohne suffiziente Spontanatmung wird wegen Bauchschmerzen stationär behandelt. Der notwendige Beatmungsmodus entspricht einer vollständigen, lebensnotwendigen und nicht nur unterstützenden Beatmung. Der Patient hat sein Beatmungsgerät mitgebracht. Unter welchen Umständen können die Beatmungsstunden abgerechnet werden?

Kodierempfehlung:
Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten nur zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" handelt. Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur maschinellen Beatmung zu berücksichtigen. Siehe auch Kodierempfehlung 75 sowie DKR 1001 (ab 2009).