Zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln wegen des Streiks der Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi gegen die sechs Universitätskliniken in NRW

Das Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf. Die Notdienstvereinbarung des Klägers Bonn wurde aber so verbessert, dass nun während des Streiks 25 statt der bisher 16 -Säle betrieben werden dürfen.

„Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist für uns natürlich einerseits enttäuschend, weil weiter von Verdi gestreikt werden darf, andererseits haben wir eine deutliche Verbesserung für unsere Patient*innen vor Gericht erreicht. Nicht erst seit dem aktuellen Streik ist es unser Ziel, die zu entlasten und zu unterstützen. Das (UKB) unternimmt seit Jahren enorme Anstrengungen zur , Rekrutierung und Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Pflege. So haben wir allein in den letzten fünf Jahren zusätzlich 400 Pflegefachkräfte gewonnen. Da aber seit Anfang Mai alle sechs Universitätsklinika in NRW bestreikt werden, haben wir auch vor Gericht auf das zunehmende Risiko für Patienten auf den Wartelisten für Operationen und andere Eingriffe trotz der bestehenden Notdienst-vereinbarung hingewiesen“ erklärte der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKB. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat bekanntgegeben, dass an den sechs Standorten inzwischen über 1.800 Betten gesperrt und über 50 Bereiche und Stationen geschlossen sind.

Am UKB konnten an den Streiktagen seit Anfang Mai etwa 200 Betten nicht betrieben werden und täglich mussten Operationen ausfallen, so dass die Warteliste inzwischen mit über 1.000 Patienten gefüllt ist, die medizinisch indizierte Operationen brauchen. Immerhin konnte im Berufungsverfahren vor Gericht mit Verdi eine substantielle Verbesserung der Notdienstkapazitäten vereinbart werden. […]

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