Zentralklinik Friesland-Wilhelmshaven: Gutachten liegen vor
Standort und Rechtsform der Klinikfusion sollen am 9. September politisch beraten werden
Die Planungen für eine gemeinsame Zentralklinik des Landkreises Friesland und der Stadt Wilhelmshaven erreichen die nächste Entscheidungsphase. Die Gutachten zur Standortwahl und zur rechtlichen Ausgestaltung der Fusion der bestehenden Krankenhausgesellschaften liegen vor. Nach Beratungen in den Fachausschüssen am 7. September sollen sich Kreistag und Stadtrat am 9. September 2026 mit den Ergebnissen befassen.
Grundlage des Projekts ist der im Juli 2025 gefasste Beschluss des Kreistags Friesland und des Rates der Stadt Wilhelmshaven zur Errichtung einer gemeinsamen Zentralklinik. Im Februar 2026 wurde die gutachterliche Untersuchung möglicher Standorte auf den Weg gebracht.
Nun liegen sowohl das Standortgutachten als auch das Gutachten zur Fusion der Krankenhausgesellschaften vor. Eine abschließende Entscheidung ist damit ausdrücklich noch nicht getroffen. Über Standort und konkrete rechtliche Ausgestaltung müssen die politischen Gremien entscheiden.
Sechs mögliche Standorte untersucht
Für die künftige Zentralklinik wurden insgesamt sechs potenzielle Standorte nach einem einheitlichen Bewertungsmodell miteinander verglichen. Vier davon befinden sich im Landkreis Friesland, zwei im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven.
Die Untersuchung gliedert sich in die beiden übergeordneten Kategorien Standorteignung und Wirtschaftlichkeit, die jeweils zur Hälfte in die Gesamtbewertung einfließen.
Berücksichtigt wurden unter anderem Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung, Entwicklungsmöglichkeiten, Natur- und Umweltaspekte sowie die voraussichtlichen Investitionskosten.
Auf Grundlage dieser Kriterien spricht das von einem unabhängigen Dienstleister erstellte Gutachten eine Empfehlung für einen Vorzugsstandort aus. Diese Empfehlung bildet allerdings lediglich eine Entscheidungsgrundlage für Kreistag und Stadtrat.
Gutachten prüft Rechtsform der Klinikfusion
Parallel zur Standortfrage wurde untersucht, wie die geplante Fusion der bestehenden Krankenhausgesellschaften rechtlich ausgestaltet werden kann.
Dabei wurden verschiedene Rahmenbedingungen aus dem Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Krankenhaus-, Förder- und Kommunalverfassungsrecht betrachtet. Das Ergebnis soll den politischen Gremien als Grundlage für die Entscheidung über die künftige Organisationsstruktur des gemeinsamen Klinikverbundes dienen.
Damit laufen bei dem Projekt zwei zentrale Prozesse parallel: Einerseits muss der Standort für die geplante Zentralklinik festgelegt werden, andererseits müssen die bestehenden Krankenhausstrukturen organisatorisch und gesellschaftsrechtlich zusammengeführt werden.
Entscheidungen am 9. September vorgesehen
Die ersten politischen Beratungen zu beiden Gutachten finden am 7. September 2026 in den zuständigen Fachausschüssen von Landkreis und Stadt statt.
Am 9. September stehen Standortfrage und Fusion anschließend sowohl im Kreistag des Landkreises Friesland als auch im Stadtrat Wilhelmshaven auf der Tagesordnung. Die Sitzungen sind öffentlich.
Die Gutachten und weitere Informationen zum Projekt wurden in den Informationssystemen des Landkreises Friesland und der Stadt Wilhelmshaven veröffentlicht. Damit können die Ergebnisse bereits vor den politischen Beratungen öffentlich eingesehen werden.
Mit den beiden Gutachten erreicht das gemeinsame Klinikprojekt einen wichtigen Meilenstein. Die anstehenden Entscheidungen über Standort und Fusionsstruktur schaffen wesentliche Voraussetzungen für die weitere Planung der Zentralklinik und die Zusammenführung der Krankenhausversorgung von Friesland und Wilhelmshaven.




