Warnstreiks an der Universitätsmedizin Rostock: Verhandlung vor Arbeitsgericht mit Vergleich geeinigt – Aussetzung des Streiks

Außergerichtliche Einigung gescheitert – Umfang der geplanten Arbeitskampfmaßnahmen weiterhin unklar

Die Universitätsmedizin Rostock hat am Montag, dem 2. Februar 2026 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die angekündigten Warnstreiks in dieser Woche beantragt. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Klinikleitung und Gewerkschaften scheiterte am Abend. Damit ist weiterhin offen, in welchem Umfang die geplanten Arbeitsausstände stattfinden können. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Rostock ist für Dienstagvormittag angesetzt.

Stefan Menzel, Pressesprecher der Universitätsmedizin, betont: „Die Möglichkeit zu streiken ist ein Grundrecht. Mit den fast für die gesamte Woche angekündigten Arbeitsausständen sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Streikmaßnahmen im Interesse unserer Patientinnen und Patienten nicht gewahrt.“ Die Klinikleitung verweist auf die Bedeutung der Versorgungssicherheit, während die Gewerkschaften die Arbeitskampfmaßnahmen als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen sehen.

Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts bleibt unklar, welche Bereiche der Klinik wie stark betroffen sein werden. Patientinnen und Patienten werden gebeten, sich über mögliche Einschränkungen vorab zu informieren.

Update: Die Universitätsmedizin Rostock und die Gewerkschaft Verdi haben vor dem Rostocker Arbeitsgericht eine Aussetzung des angekündigten Streiks am Mittwoch vereinbart.

Damit können Patientinnen und Patienten an diesem Tag wie gewohnt behandelt werden, einschließlich derjenigen, deren Behandlungen am Dienstag aufgrund des Arbeitskampfes verschoben werden mussten.

„Diese Nachricht werden unsere Patientinnen und Patienten sicherlich mit großer Erleichterung aufnehmen. Mit diesem Verhandlungsergebnis können die Folgen der Streiks deutlich abgemildert werden“, erklärt Stefan Menzel, Pressesprecher der Universitätsmedizin Rostock.

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