Vorstandsvorsitzender richtet Appell an Großaktionäre und unterstreicht in virtueller außerordentlicher Hauptversammlung umfassendes Engagement im Kampf gegen Corona-Pandemie – Veränderung im Aufsichtsrat

Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat der Vorstand einen eindringlichen Appell an die Großaktionäre gerichtet, das Unternehmen im Übernahmeprozess bei den vielfältigen Initiativen auf dem Gebiet der Digitalisierung, dem Einstieg in den Wachstumsmarkt der Telemedizin und der integrierten Gesundheitsversorgung mit dem Campus-Konzept, zu unterstützen. Stephan Holzinger, der RHÖN-KLINIKUM AG, sagte: „Die beschrittenen Wege erforderten und erfordern erhebliches Engagement, aber auch Tempo, um im und gegen die sich weiter verschärfende Regulierung des Marktes bestehen zu können. Insoweit darf ich im Namen des Vorstands auch an dieser Stelle noch einmal eindringlich an alle Aktionäre appellieren, einen Weg zu finden, ihre Interessen auszugleichen und die Situation möglichst zu befrieden.”

Auf der Tagesordnung standen die Aussprache zum Übernahmeangebot von , die Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung, die Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Wahlen von Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat.

Der Vorstand ging unter Tagesordnungspunkt 1 auf die gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG vorgeschriebene begründete Stellungnahme zum vorliegenden Übernahmeangebot ein, die am 22. April veröffentlicht wurde. In dieser Stellungnahme hat der Vorstand die für die RHÖN-KLINIKUM AG-Aktien gebotene Gegenleistung von 18 Euro je Anteilsschein aus finanzieller Sicht als angemessen erachtet. Wie der Vorstand bei der Veranstaltung betonte, hat er sich bei all seinen Entscheidungen über die Anträge der beiden Aktionäre Asklepios und nach sorgfältiger Prüfung und intensiver Beratung mit den begleitenden Rechtsanwaltskanzleien in Einklang mit den geltenden Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierübernahmegesetzes getroffen. Inhaltlich stand einzig und alleine die Frage nach dem besten Handeln im Unternehmensinteresse im Zentrum der Überlegungen.

Mit einer Mehrheit von 67,54 Prozent stimmten die Aktionäre unter Punkt 2 der Tagesordnung gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Satzungsänderung und folgten damit der Empfehlung des Vorstands. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass es im derzeit schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld wichtig sei, dass die RHÖN-KLINIKUM AG ihre Handlungsfähigkeit behalte. “Diese sehen wir im Vorstand durch die Forderung des Großaktionärs B. Braun nach einer Satzungsänderung mit einer pauschalen Anhebung des dortigen Mehrheitserfordernisses von aktuell 50 auf 75 Prozent als gefährdet an. Das wäre im Übrigen auch keine marktübliche Regelung”, hieß es in der Rede des Vorstandsvorsitzenden.

Unter Punkt 3 der Tagesordnung stimmten die Aktionäre über die Abwahl verschiedener Aufsichtsratsmitglieder ab. […]

: Rhön Klinikum AG

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