Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Fördermitteln für das UKGM als fraglich

  • Umsetzung der in der Absichtserklärung (LOI) aus Januar 2022 in Aussicht gestellten Gewährung von Investitionsfördermitteln im geplanten Zeitrahmen fraglich
  • Vorsorgliche Kündigung der bisherigen Vereinbarung von mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 zum 30. Juni 2022 gegebenenfalls erforderlich, um sich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt
  • RHÖN-KLINIKUM AG steht zu den Inhalten der Absichtserklärung (LOI)

Der der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die aktuell laufenden Verhandlungen mit dem Land über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für die Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und entsprechenden Verpflichtungen des Unternehmens bewertet, welche die bestehende Vereinbarung ersetzen soll. Dabei ist der Vorstand zu der Auffassung gelangt, dass es angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs fraglich ist, ob die in der Absichtserklärung (LOI) vom 14. Januar 2022 in Aussicht gestellte Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich abgeschlossen werden kann. […]

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