Vertragsverlängerung im Landeskrankenhaus: Dr. Wilhelm bleibt weitere fünf Jahre Geschäftsführer

Kontinuität in der Führung soll laufende Transformationsprozesse im Landeskrankenhaus absichern

Geschäftsführer Dr. Alexander Wilhelm

Der Vertrag von Geschäftsführer Dr. Alexander Wilhelm wurde um weitere fünf Jahre verlängert.
Foto: Von B00m3rc4 – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia)

Der Aufsichtsrat des Landeskrankenhaus (AöR) Rheinland-Pfalz hat den Vertrag von Geschäftsführer Alexander Wilhelm um weitere fünf Jahre verlängert. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden und Gesundheitsminister Clemens Hoch begründet und am 12. Juni 2026 bekannt gegeben. Im Mittelpunkt steht die Sicherung von Kontinuität in einem laufenden Veränderungsprozess des Versorgungsträgers.

Mit der Vertragsverlängerung setzt der Aufsichtsrat ein Signal für Stabilität in der Führung eines der zentralen psychiatrisch-neurologischen Versorgungsanbieter in Rheinland-Pfalz. Das Landeskrankenhaus (AöR) beschäftigt rund 5.500 Mitarbeitende an zahlreichen Standorten und übernimmt insbesondere Aufgaben in der psychiatrischen Versorgung, der Neurologie sowie im Maßregelvollzug.

Clemens Hoch hob in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates hervor, dass der laufende Transformationsprozess im Landeskrankenhaus bereits in den vergangenen Jahren maßgeblich von der Geschäftsführung gemeinsam mit den Beschäftigten vorangetrieben wurde. Für die kommenden Herausforderungen sei neben fachlicher Expertise primär Kontinuität in der Unternehmensführung entscheidend, um begonnene Reformen weiter umzusetzen und organisatorisch zu verstetigen.

Auch Alexander Wilhelm selbst betonte die Bedeutung der Mitarbeitenden für die Entwicklung des Unternehmens. Die Vertragsverlängerung verstehe er vor allem als Anerkennung der gemeinsamen Leistung der Belegschaft in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Nach seinen Angaben hätten die Beschäftigten in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, notwendige strukturelle und organisatorische Anpassungen umzusetzen.

Das Landeskrankenhaus befindet sich seit mehreren Jahren in einem Umfeld steigender Anforderungen an psychiatrische und neurologische Versorgungsstrukturen. Dazu zählen unter anderem veränderte Bedarfe in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen, steigende Fallzahlen sowie komplexere rechtliche und organisatorische Anforderungen, insbesondere im Bereich des Maßregelvollzugs.

Mit der Verlängerung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung wird die strategische Weiterentwicklung des Landeskrankenhauses für die kommenden Jahre personell abgesichert. Die Entscheidung wird im Kontext einer insgesamt wachsenden Bedeutung spezialisierter Versorgungsangebote in der psychiatrischen und neurologischen Krankenhauslandschaft des Landes eingeordnet.

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