ver.di warnt vor Krankenhausabbau: Schließung der Schlosspark-Klinik als Signal fehlender demokratischer Planung
Gewerkschaft kritisiert Insolvenzlogik, fehlende Bedarfsanalyse und unklare Versorgungsperspektiven in Berlin
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin-Brandenburg übt scharfe Kritik an den bekannt gewordenen Schließungsplänen für die privat geführte Schlosspark-Klinik im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. In einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 bezeichnet die Gewerkschaft die geplante Schließung als Warnsignal für strukturelle Defizite in der Krankenhausplanung. Nach aktuellem Stand soll lediglich ein kleiner Teil der bisherigen Versorgung vom kirchlichen Träger Alexianer übernommen werden. Ob die übrigen Betten und Fachabteilungen ersatzlos entfallen oder an andere Anbieter übergehen, ist bislang offen.
Aus Sicht von ver.di zeigt der Fall exemplarisch, wie die laufende Krankenhausreform nicht umgesetzt werden dürfe. Die stellvertretende Landesfachbereichsleiterin Gesundheit von ver.di Berlin-Brandenburg, Gisela Neunhöffer, kritisiert, dass ein Krankenhaus „durch wirtschaftlichen Druck in die Insolvenz getrieben und geschlossen“ werde, bevor eine transparente und bedarfsorientierte Planung für den Bezirk und das Land Berlin vorliege.
Nach Darstellung der Gewerkschaft fehlt bislang eine öffentlich zugängliche und demokratisch legitimierte Bedarfsanalyse. Ungeklärt sei insbesondere, ob und in welchem Umfang die Schlosspark-Klinik sowie weitere Berliner Krankenhäuser künftig tatsächlich nicht mehr benötigt würden, wie die Patientinnen und Patienten der neun betroffenen Fachabteilungen zukünftig versorgt werden sollen und ob die vorgesehenen ambulanten Strukturen dafür personell und strukturell ausreichend ausgestattet sind.
Darüber hinaus kritisiert ver.di das Fehlen einer grundsätzlichen politischen Debatte über die Trägerschaft von Krankenhäusern. Aus Sicht der Gewerkschaft werde nicht ausreichend diskutiert, ob die Berliner Bevölkerung krisengeplagte Kliniken nicht stärker in öffentlicher Hand sehen wolle – mit verbindlicher Tarifbindung, funktionierender Mitbestimmung und gesicherten Arbeitnehmerrechten. Bei kirchlichen Trägern seien zentrale Rechte wie Tarifverträge, Betriebsräte oder das Streikrecht weiterhin eingeschränkt, was aus gewerkschaftlicher Perspektive problematisch sei.
Statt einer vorausschauenden und demokratisch gesteuerten Krankenhausplanung würden nach Auffassung von ver.di derzeit vollendete Tatsachen durch ökonomischen Druck geschaffen, denen die Krankenhausplanung im Nachhinein lediglich folgen könne. Damit werde das planerische Instrument faktisch entwertet.
Vor diesem Hintergrund fordert ver.di den Berliner Senat sowie die beteiligten Träger ausdrücklich auf, eine Versorgungslücke im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse mit mindestens gleichwertigen Bedingungen überführt werden. Voraussetzung dafür sei ein verbindlicher und intensiver Dialog mit Betriebsrat und Belegschaft. Ein massiver Stellenabbau sei weder für die Patientinnen und Patienten noch für die Beschäftigten verkraftbar, so Neunhöffer abschließend.






