ver.di kritisiert Notdienstpraxis in Kliniken in Berlin-Brandenburg

Gewerkschaft sieht Einschränkungen des Streikrechts durch ausgeweitete Notdienstregelungen

Die Gewerkschaft ver.di erhebt schwere Vorwürfe gegen Krankenhausbetreiber in Berlin und Brandenburg. In einer am 17. März 2026 veröffentlichten Pressemitteilung und einem begleitenden Dossier kritisiert die Organisation, dass Notdienstregelungen in Kliniken zunehmend genutzt würden, um das Streikrecht von Beschäftigten einzuschränken. Die Vorwürfe beziehen sich auf mehrere Fälle aus den vergangenen Jahren und betreffen unterschiedliche Trägerstrukturen.

Nach Darstellung von ver.di seien Krankenhäuser verpflichtet, während Arbeitskämpfen einen Notbetrieb zur Sicherstellung der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten. In der Praxis würden Arbeitgeber jedoch häufig versuchen, Notdienste in einem Umfang durchzusetzen, der den regulären Klinikbetrieb weitgehend aufrechterhalte. Dadurch werde das grundgesetzlich geschützte Streikrecht aus Sicht der Gewerkschaft erheblich eingeschränkt.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft gerichtliche Eilverfahren zur Festlegung von Notdienstregelungen. ver.di argumentiert, dass Gerichte unter hohem Zeitdruck und ohne detaillierte Kenntnis der jeweiligen Versorgungssituation entscheiden müssten. Diese strukturelle Situation werde von Klinikleitungen genutzt, um weitreichende Vorgaben durchzusetzen. Gleichzeitig werde laut Gewerkschaft vermehrt auf freiwillige Notdienstvereinbarungen verzichtet und stattdessen der Rechtsweg beschritten.

Als Beispiel verweist ver.di auf eine Entscheidung im Umfeld des landeseigenen Klinikunternehmens Vivantes. Dort habe ein Gericht im Bereich der Reinigung Notdienstvorgaben angeordnet, die faktisch ein Streikverbot an jedem dritten Streiktag bedeuteten. Nach Angaben der Gewerkschaft umfassten die angeordneten Maßnahmen auch Tätigkeiten außerhalb unmittelbar patientennaher Bereiche. Dies sei erfolgt, obwohl bereits eine frühere Notdienstvereinbarung aus dem Jahr 2021 bestanden habe, die aus Sicht von ver.di ausgewogenere Regelungen vorgesehen habe.

Besondere Brisanz sieht die Gewerkschaft in ausgelagerten Servicebereichen von Krankenhäusern. Tätigkeiten, die ursprünglich als patientenfern eingestuft und in Tochtergesellschaften überführt wurden, würden im Streikfall dennoch mit umfangreichen Notdienstpflichten belegt. Dies betreffe unter anderem Einrichtungen im Umfeld der landeseigenen Krankenhausunternehmen in Berlin.

Aktuell laufen nach Angaben von ver.di Verhandlungen über Notdienstregelungen bei Tochterunternehmen von Vivantes im Vorfeld möglicher Arbeitskämpfe. Eine Einigung wurde bislang nicht erzielt, weitere Gespräche sind für den 25. März 2026 angekündigt.

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