ver.di fordert Gleichbehandlung bei Klinikfusion in Darmstadt

Gewerkschaft pocht auf TVöD und Betriebsverfassungsgesetz für alle Beschäftigten

Beim geplanten Zusammenschluss des Städtischen Klinikums Darmstadt und des Elisabethenstifts unter dem Dach einer gemeinsamen Holding setzt die Gewerkschaft ver.di ein deutliches Zeichen: Alle Beschäftigten sollen künftig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt werden und unter den Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes fallen – unabhängig vom bisherigen Träger.

»Die Fusion kann nur ein Erfolg werden, wenn alle Beschäftigten mitgenommen und abgesichert werden«, betont die Krankenpflegerin und ver.di-Vertrauensfrau aus dem Elisabethenstift, Aysun Nyc˛. »Alle brauchen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Alle Beschäftigten müssen die gleichen Rechte und Bedingungen haben.« Das ist bislang nicht der Fall. Während im Städtischen Klinikum das Betriebsverfassungsgesetz gilt, müssen sich die Kolleg*innen im Elisabethenstift, das zum Agaplesion-Konzern gehört, mit den schwächeren Mitbestimmungsrechten kirchlicher Betriebe begnügen. Und während das kommunale Krankenhaus an den TVöD gebunden ist, richten sich die Arbeitsbedingungen im Elisabethenstift nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie. Diese sind nicht nur materiell schlechter, die Beschäftigten können auch keinen direkten Einfluss nehmen, da die Regelungen hinter verschlossenen Türen in einer sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommission festgelegt werden.

»Immer wieder haben wir Beschäftigte am Elisabethenstift deutlich gemacht, dass auch für uns Tarifverträge gelten müssen«, sagt Aysun Nyc˛. und verweist unter anderem auf eine Unterschriftenaktion im Frühjahr, bei der mehr als 1.300 Kolleg*innen aus beiden Häusern eben dies forderten. Die ver.di-Vertrauensfrau sieht hier nicht nur Agaplesion, sondern auch die politisch Verantwortlichen in der Pflicht. »Die Stadt muss gegenüber Agaplesion darauf pochen, dass das Betriebsverfassungsgesetz und der TVöD für alle Beschäftigten in der Holding verbindlich gelten. Gleiches gilt für Bund und Land, die die nötigen Investition mit öffentlichen Mitteln unterstützen sollen.« Die Gewerkschafterin betont, dass einseitige Erklärungen nicht verlässlich genug sind. »Nur ein Tarifvertrag ist verbindlich und für die einzelnen Beschäftigten einklagbar. Wir brauchen Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen für alle, um eine gute Krankenversorgung in Darmstadt und Region zu erhalten.«

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