Stadtklinik Frankenthal prüft Leistungsgruppen rechtlich
Elf Leistungsgruppen ab 2027 vorgesehen – mögliche Regioklinik bleibt offen – Stadt hinterfragt Ablehnungen trotz positiver MD-Bewertungen
Die Stadtklinik Frankenthal soll zum 1. Januar 2027 als Krankenhaus der Regelversorgung mit elf Leistungsgruppen in den neuen Krankenhausplan Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Gleichzeitig kündigen Stadt und Klinik eine umfassende medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Prüfung der vorgesehenen Leistungsgruppenzuweisungen an. Besonderen Klärungsbedarf sehen die Verantwortlichen bei abgelehnten Leistungsgruppen trotz positiver Bewertungen des Medizinischen Dienstes sowie bei der vom Land genannten Perspektive einer späteren Umwandlung zur Regioklinik.
Bei den jetzt vorliegenden Unterlagen handelt es sich noch um einen Anhörungsentwurf. Die Stadtklinik hat 14 Tage Zeit, gegenüber dem Land Stellung zu nehmen. Nach dem Entwurf sollen die bisherigen somatischen Kapazitäten zunächst mit 229 Planbetten, darunter 17 Betten in der intensivmedizinischen Versorgung, fortgeführt werden.
Für die Stadtklinik sind insgesamt elf Leistungsgruppen vorgesehen. Damit würden wesentliche Bereiche des bisherigen medizinischen Leistungsspektrums zunächst erhalten bleiben.
Dennoch wollen Stadt und Klinikleitung die Auswirkungen der neuen Krankenhausplanung detailliert untersuchen. Dabei sollen neben den medizinischen und versorgungsstrukturellen Folgen insbesondere Auswirkungen auf Fallzahlen, Erlöse, Personal, Vorhaltestrukturen und die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit betrachtet werden.
Regioklinik für Frankenthal noch nicht entschieden
Besonderen Klärungsbedarf gibt es bei der zukünftigen Rolle der Stadtklinik. In einer Übersicht des Landes wird Frankenthal unter den Krankenhausstandorten genannt, die perspektivisch zu einer Regioklinik beziehungsweise sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung nach § 115g SGB V entwickelt werden könnten.
Eine entsprechende Umwandlung zum 1. Januar 2027 ist nach Angaben der Stadt allerdings nicht Bestandteil des Anhörungsentwurfs.
Dieser sieht für 2027 vielmehr ausdrücklich die Aufnahme der Stadtklinik als Krankenhaus der Regelversorgung mit elf Leistungsgruppen vor. Zudem werde in den Unterlagen festgehalten, dass Gespräche über eine mögliche sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung von der aktuellen Leistungsgruppenzuweisung unberührt bleiben.
Oberbürgermeister und Krankenhausdezernent Dr. Nicolas Meyer fordert deshalb vom Land eine eindeutige Aussage dazu, wie eine mögliche Entwicklung zur Regioklinik aussehen soll, welche Leistungen davon betroffen wären und in welchem zeitlichen Rahmen eine solche Veränderung erfolgen könnte.
Ablehnungen trotz positiver MD-Bewertungen
Einen weiteren Schwerpunkt der Prüfung bilden Leistungsgruppen, deren Zuweisung das Land nach dem derzeitigen Entwurf ablehnen will.
Nach Angaben der Stadt liegen für mehrere dieser Leistungsgruppen positive Bewertungen des Medizinischen Dienstes vor.
Der Kaufmännische Direktor der Stadtklinik, Dr. med. Andor Toth, fordert deshalb eine nachvollziehbare Begründung für die planerischen Entscheidungen. Eine positive Bewertung durch den MD führt zwar nicht automatisch zu einer Zuweisung durch das Land. Aus Sicht der Klinik müsse jedoch nachvollziehbar sein, welche planerischen Erwägungen gegen die Zuweisung gesprochen haben.
Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die medizinischen Strukturen der Region untersucht werden.
Stadtklinik lässt Entscheidungen juristisch prüfen
Parallel zur medizinischen Bewertung sollen die wirtschaftlichen Konsequenzen der Leistungsgruppenentscheidungen analysiert werden. Im Mittelpunkt stehen mögliche Veränderungen bei Fallzahlen und Erlösen sowie Auswirkungen auf Personal, Vorhaltestrukturen und die langfristige wirtschaftliche Stabilität der Stadtklinik.
Darüber hinaus kündigt die Stadt eine rechtliche Prüfung mit externer spezialisierter anwaltlicher Beratung an.
Sollten im späteren Feststellungsbescheid Entscheidungen bestehen bleiben, die Stadt und Klinik medizinisch, planerisch oder rechtlich nicht nachvollziehen können, sollen mögliche Rechtsmittel geprüft und gegebenenfalls ergriffen werden.
Nach Angaben der Stadt weist bereits der Anhörungsentwurf darauf hin, dass die Zuweisung oder Nichtzuweisung jeder einzelnen Leistungsgruppe eine eigenständige Entscheidung darstellt, gegen die Rechtsmittel möglich sind.
Investitionen von mehr als 30 Millionen Euro im Blick
In die Bewertung sollen außerdem die bisherigen Investitionen am Standort einbezogen werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat die bauliche Modernisierung der Stadtklinik nach Angaben der Stadt mit mehr als 30 Millionen Euro unterstützt.
Erst 2026 wurde ein neuer Erweiterungsbau in Betrieb genommen. Hinzu kommen weitere Förderentscheidungen für die Modernisierung bestehender Stationen und die psychiatrische Versorgung.
Die Stadt will deshalb prüfen, wie die jetzt vorgesehene Krankenhausplanung mit der bisherigen gemeinsamen Investitionsstrategie für den Standort zusammenpasst.
Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen
Eine erste vertiefte Beratung ist für Donnerstag in einer Sondersitzung des Krankenhausausschusses vorgesehen. Bis dahin sollen die Leistungsgruppenentscheidungen ausgewertet und mit den Planungen für andere Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz verglichen werden.
Anschließend will die Stadtklinik innerhalb der 14-tägigen Anhörungsfrist eine substantiierte Stellungnahme gegenüber dem Land abgeben.
Parallel fordert Oberbürgermeister Meyer einen direkten politischen Dialog mit der Landesregierung. Die Stadt sei grundsätzlich bereit, über Veränderungen, Kooperationen und neue Versorgungsmodelle zu sprechen. Voraussetzung sei jedoch eine nachvollziehbare Gesamtstrategie für die weitere Entwicklung der Stadtklinik.




