Staatsanwaltschaft lehnt Strafverfahren gegen Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums Mittelbaden ab
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Strafanzeige wegen Untreue gegen die Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums Mittelbaden abgelehnt. Die Ermittlungen ergaben keinen Anfangsverdacht, weshalb der Antrag gemäß Paragraf 152 Abs. 2 StPO nicht weiterverfolgt wird. Die Strafanzeige vom 21. November 2024 führte somit nicht zu einer Eröffnung eines Verfahrens. Landrat und Oberbürgermeister äußerten sich erleichtert, aber auch enttäuscht über die politisch motivierten Vorwürfe und kündigten an, Akteneinsicht zu beantragen, um mögliche rechtliche Schritte gegen die Anzeigeerstatter zu prüfen.