Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser schützen nicht vor Schließung

Mit der Klinik Roding schließt zum 31.03.2022 ein „unverzichtbares“ Sicherstellungskrankenhaus. So soll es der des Landkreises Cham am
25.02.2022 beschließen. Geht das überhaupt? Darf ein schließen, das „für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen von Leistungen“ anbietet? […]

Quelle: Klaus Emmerich – Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern

 

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