RHÖN-KLINIKUM AG kündigt alte Vereinbarung von 2017 mit Land Hessen

  • und Aufsichtsrat stehen unverändert zu der mit Land Hessen geschlossenen Absichtserklärung für eine neue Vereinbarung über Investitionsmittel für das UKGM
  • Verhandlungen mit Land Hessen sollen fortgesetzt werden
  • Abschluss der neuen Vereinbarung für das UKGM im laufenden Jahr angestrebt

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat heute, wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen dem Land Hessen und dem Gießen und Marburg (UKGM) fristgerecht gekündigt. Ohne diesen Schritt hätte sich diese alte Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Sinne des UKGM und seiner Beschäftigten musste dieses Szenario vermieden werden, denn eine automatische Verlängerung der alten Vereinbarung hätte wesentliche Nachteile für das UKGM bedeutet. Unter anderem hätte eine automatische Verlängerung dazu führen können, dass dem UKGM ohne erfolgreiche Anschlussvereinbarung auch weiterhin die gesetzlich vorgesehenen Investitionsmittel für in vorenthalten würden. Zugleich wären RHÖN und das UKGM nicht in der Lage gewesen, diese Rechtsfrage in ihrem Sinne klären zu lassen. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die geschlossene Absichtserklärung mit dem Land Hessen für den Abschluss einer neuen Vereinbarung für das UKGM, die die alte Regelung aus dem Jahr 2017 ohnehin ersetzen soll. […]

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