Personaluntergrenzen werden im Klinikum Darmstadt eingehalten
Ziel ist die Arbeitssituation der Pflegenden zu verbessern und eine qualitativ hohe patientenversorgung sicherzustellen
Seit 2019 gelten in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern die Personaluntergenzen (PpUG). Sie legen eine maximale Patient*innenzahl pro Pflegekraft fest. Die Personaluntergrenzen gelten im Klinikum in allen chirurgischen Abteilungen, der Inneren medizin, Kardiologie, gynäkologie und Geburtshilfe, Neurologie, Stroke Unit, Intensivmedizin und in der neonatologie. So gilt beispielsweise in der Chirurgie ein Personalschüssel von einer Pflegekraft auf zehn Patient*innen.
Ziel der Einführung der pflegepersonaluntergrenzen war es, die Arbeitssituation von Pflegenden zu verbessern und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung zu erhöhen. Die Einhaltung der Vorgaben wird pro Monat als Durchschnittswert ermittelt. Alle Kliniken müssen für jedes Quartal sämtliche Schichten ausweisen, in denen die Grenzen unterschritten wurden und an das inek (Institut fürs Entgeltsystem im krankenhaus) melden. Die Einhaltung der PpUG wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.
„Wir befanden uns noch nie im sanktionspflichtigen Bereich und heben uns damit im bundesweiten Vergleich mit anderen Krankenhäusern sehr positiv ab“, sagt Michele Tarquinio, Pflegedirektor im klinikum darmstadt.
„Die Einführung, Erweiterung und Verschärfung der PPUGV ist konsequent und richtig gewesen, um die Patientensicherheit und Mitarbeitendenzufriedenheit noch weiter zu erhöhen“, sagt der medizinische Geschäftsführer Prof. Nawid Khaladj. […]