Landgericht weist Millionenklage des Landkreises gegen Asklepios als unbegründet ab

Das Braunschweig hat die Schadenersatz- und Feststellungsklage des Landkreises gegen die Asklepios bezüglich des Klinik-Standortes Clausthal-Zellerfeld in vollem Umfang und kostenpflichtig abgewiesen. Hintergrund war der Vorwurf des Landkreises, der Klinik-Konzern habe die im Privatisierungsvertrag von 2003 vereinbarte Verpflichtung zum Erhalt und zur des früheren Kreiskrankenhauses in Clausthal-Zellerfeld im Oberharz nicht eingehalten. Deshalb seien die stationäre und die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet. Mit der entsprechenden ist der nun gescheitert. Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung, dass die vom Landkreis geforderten Vertragsstrafen in Höhe von 16 Millionen Euro ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren unbegründet sind und waren. […]

Quelle: Asklepios

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