Krankenhausplan NRW 2026: Versorgungsauftrag für St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten festgelegt

Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster schafft Klarheit für die Interventionelle Kardiologie

Mit dem Eingang des Feststellungsbescheids der Bezirksregierung Münster liegt nun verbindlich fest, wie der Versorgungsauftrag für das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten (EKD) im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2026 ausgestaltet wird. Wie der Krankenhausträger KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH mitteilt, schafft der Bescheid klare Rahmenbedingungen für die künftige Leistungsstruktur des Standorts.

Der Geschäftsführer der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, Hendrik Nordholt, hebt insbesondere die langfristige Sicherung der Interventionellen Kardiologie hervor: „Jetzt haben wir die von uns gewünschte Klarheit, dass wir die Interventionelle Kardiologie als Leistung auch zukünftig am EKD anbieten zu können.“ Zugleich dankte er dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Bezirksregierung Münster dafür, dass mit dem zum Jahreswechsel zugestellten Bescheid verlässliche Grundlagen für die weitere Planung im Verbund geschaffen worden seien.

Auch auf kommunaler Ebene wird der Feststellungsbescheid positiv bewertet. Dorstens Bürgermeister Tobias Stockhoff betonte bei einem gemeinsamen Austausch mit den Geschäftsführungen von KERN und KKRN sowie Vertretern des Aufsichtsrates, dass sich die Erwartungen der Stadt im Bescheid wiederfänden. „Es war gut, dass alle Akteure der Stadtgesellschaft gemeinsam an Minister Laumann appelliert haben, die regionalen Besonderheiten […] bei der Aufstellung der Krankenhausplanung zu berücksichtigen“, so Stockhoff. Die Argumente seien zudem fachlich fundiert gewesen und hätten auf Landes- und Bezirksebene Gehör gefunden.

Aus Sicht des Krankenhausgeschäftsführers Ansgar Schniederjan ist der Bescheid ein strategischer Zukunftsentscheid. Die Interventionelle Kardiologie sei häufig zeitkritische Notfallversorgung. „Damit alle Menschen in einem Versorgungsgebiet, insbesondere im ländlichen Raum, professionell, kompetent und zeitnah versorgt werden können, ist es eine kluge Idee, diese Leistungsgruppe an verschiedenen Standorten in einem Versorgungsgebiet auszuweisen“, erklärte Schniederjan. Das EKD sei damit gemeinsam mit dem Marien-Hospital Marl und weiteren Kliniken Teil eines regionalen Notfallversorgungsnetzes.

Abschließend unterstrich Hendrik Nordholt, dass der Feststellungsbescheid für die KERN GmbH Planungssicherheit und Zukunftsgewissheit bedeute. Man werde die getroffenen Entscheidungen aufgreifen und weiterhin daran arbeiten, das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten nachhaltig und leistungsfähig aufzustellen – mit dem Anspruch, Patientinnen und Patienten auch künftig kompetent und verlässlich zu versorgen.

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