Krankenhaus stellt Unterbringung im Zweibettzimmer als Wahlleistung in Rechnung, obwohl es der übliche Standard dieser Station ist

Im (KHEntG) ist klar geregelt, dass allgemeine nicht gesondert berechnet werden dürfen. „Stellt das Zweibettzimmer die Regelleistung in der dar, können nur die zusätzlichen Komfortleistungen – etwa eine besondere Zimmerausstattung oder – in Rechnung gestellt werden“ […]

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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