DRK-Krankenhaus Biedenkopf offiziell unter neuer Trägerschaft – Kaufverträge abgeschlossen
Notarielle Kaufverträge unterzeichnet – Der Übernahme des Krankenhauses durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf zum 1. Januar 2026 steht nichts mehr im Wege
Ein weiterer Meilenstein bei der Übernahme des DRK-Krankenhauses in Biedenkopf durch die Hinterland-Klinik gGmbH ist erreicht: Mit der notariellen Unterzeichnung der Kaufverträge für die Vermögenswerte, das Grundstück und das Gebäude ist der Weg für den Übergang des Krankenhauses zum 1. Januar 2026 frei.
Für die beweglichen Vermögenswerte zahlt die Hinterland-Klinik 160.000 Euro an die Insolvenzmasse des DRK-Kreisverbandes, für das Grundstück 65.000 Euro und für das Gebäude symbolisch 1 Euro. Landrat Jens Womelsdorf betont: „Nicht nur die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung der Menschen im Einzugsbereich der Klinik ist gesichert, wir konnten auch mehr als 200 Arbeitsplätze erhalten.“
Der neue Geschäftsführer Konstantin von Heydwolff ergänzt: „Wir starten nach einem koordinierten Übergang und unter kontrollierten Bedingungen mit einem voll funktionsfähigen Haus und einer motivierten Mannschaft. Das sind gute Voraussetzungen für die zukunftsfeste Entwicklung der Klinik gemeinsam mit der Belegschaft und dem Landkreis als Gesellschafter.“
Auch Insolvenzverwalter Carsten Koch von der Kanzlei Westhelle & Partner zeigt sich zufrieden: „Die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und die Erhaltung aller Arbeitsplätze ist eine hervorragende und langfristig tragfähige Lösung. Die Übertragung ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Insolvenz nicht immer mit Schließung und Arbeitsplatzverlust verbunden sein muss.“ Koch weist zudem auf die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen hin, um die Erhaltung kleiner, ortsnaher Krankenhäuser zu sichern.
Die Insolvenz des DRK-Kreisverbandes Biedenkopf war Ende 2023 erfolgt, nachdem nicht gedeckte Verluste aus dem Krankenhausbetrieb die Reserven aufgebraucht hatten. Die verbleibenden Aufgaben des Kreisverbandes, insbesondere in Altenheimen, ambulanten Diensten und Ehrenamtsprojekten, sollen nach Abschluss der Krankenhausübertragung weiterhin unverändert fortgeführt werden.






