Gutachten: Tod am Ernst von Bergmann-Klinikum nicht Folge der Umstrukturierung

Externe Untersuchung sieht keinen Zusammenhang mit geschlossener Gefäßchirurgie – Patient war Ende August als Notfall eingeliefert worden

Der Tod eines Patienten am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam steht nach einem externen Gutachten nicht im Zusammenhang mit der zuvor geschlossenen Gefäßchirurgie. Das erklärte Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) nach einem Bericht von rbb24 am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags.

Der Patient war Ende August als Notfall in das Klinikum eingeliefert worden. Bei der Untersuchung wurde eine lebensbedrohliche Gefäßverletzung festgestellt. Da das EvB seine Gefäßchirurgie rund vier Wochen zuvor geschlossen hatte, wurde der fachärztliche Notdienst des nahe gelegenen St. Josefs-Krankenhauses hinzugezogen.

Nach dem Todesfall war politisch die Frage aufgeworfen worden, ob die Umstrukturierung der Potsdamer Krankenhauslandschaft die Versorgung beeinflusst haben könnte. Der Aufsichtsrat des Klinikums veranlasste daraufhin eine externe Untersuchung. Nach Angaben Wilkes kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Tod auch durch die Anwesenheit eines eigenen Gefäßchirurgen im Bergmann-Klinikum nicht hätte verhindert werden können.