Fusion des Klinikums Südstadt Rostock und der Uni-Medizin sei rechtlich unzulässig

Die Hamburger Wirtschaftskanzlei Görg kommt in dem 18-seitigen Dokument zu dem Schluss, dass eine Vollfusion beider Häuser kartellrechtlich nicht zulässig sei, wie das Südstadt-Klinikum, das das mit der Stadt Rostock in Auftrag gab […]

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