Erzgebirgsklinikum beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Klinikum plant wirtschaftliche Sanierung und Erhalt der Standorte

Angesichts drohender Insolvenz hat das Erzgebirgsklinikum für seine vier Standorte ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Stabilität zu sichern, den Großteil der Arbeitsplätze zu erhalten und die Gesundheitsversorgung in der Region weiterhin zu gewährleisten. Das Amtsgericht Chemnitz hat dem Antrag zugestimmt und den renommierten Rechtsanwalt Prof. Lucas Flöther als vorläufigen Sachwalter bestellt.

Intensive Gespräche mit Kostenträgern, dem sächsischen Sozialministerium und weiteren Stakeholdern konnten die erforderlichen 55 Millionen Euro für die Finanzierung bisher jedoch nicht bereitstellen. Durch das Schutzschirmverfahren erhält das Klinikum nun die Chance, den Sanierungsplan in Eigenregie zu optimieren und innerhalb der nächsten vier bis fünf Monate zur Abstimmung vorzulegen. Der Fortbestand aller Standorte und eine moderate Personalanpassung im einstelligen Prozentbereich sollen dabei erhalten bleiben.

Das könnte Dich auch interessieren …