Erneut Hohe Freiheitsstrafen wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen

Mit vom 23. April 2021 (10 KLs 5/20) hat die 10. große Strafkammer des Landgerichts vier Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen fünf Jahren zwei Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. […]

Aufgrund des Ergebnisses der an 35 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung mit umfangreicher Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass vier Angeklagte und ein zwischenzeitlich Verstorbener die Idee hatten, nicht erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. Dazu errichteten sie zunächst drei Pflegedienste mit Sitz in Düsseldorf, die Stern Pflegedienst GmbH, die Lottos Gesundpflege GmbH und die Lotos Pflegedienst GmbH. Spätestens ab 2012 rechneten diese Pflegedienste Leistungen gegenüber Abrechnungsgesellschaften ab. Die Abrechnungsstellen beglichen die angeblichen Pflegedienst-Forderungen und rechneten sie dann gegenüber den gesetzlichen bzw. Kommunen ab. Die Krankenkassen bzw. die Kommunen zahlten gutgläubig auf tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen. […]

Quelle: NRW Justiz

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