DRK-Kliniken Nordhessen: „Strafe für soziale Verantwortung darf es nicht geben“
Die Geschäftsführer der Kasseler Kliniken agaplesion DIAKONIE KLINIKEN, Marienkrankenhaus Kassel und drk-kliniken nordhessen fordern gemeinsam die Abgeordneten auf, diesen Teil im Gesetz wieder zu streichen: „Strafe für soziale Verantwortung darf es nicht geben“, warnen die drei Geschäftsführer Alfred Karl Walter (AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL), Michael Schmidt (Marienkrankenhaus Kassel) und Claudia Nehrig (DRK-Kliniken Nordhessen).
Unmengen an Abrechnungsmöglichkeiten
Bei den Beanstandungen des MDK geht es meist nicht darum, dass ein Patient gar nicht behandlungsbedürftig gewesen sei, sondern um die Frage, „ob er sechs oder sieben Tage bei uns ist“. „Wir können doch die Patienten, die sich selbst nicht versorgen können, bevor sie in eine Anschlussbehandlung kommen, auf die Straße schicken“, schildern die drei Krankenhausleiter die Situation. Wenn der Patient deshalb einen Tag länger in der Klinik bleibe, laufe das für die krankenhäuser unter „sozialer Indikation“ bei der anschlussversorgung. Die krankenkassen wiederum sähen darin vor allem einen willkommenen Grund für eine strafzahlung.
Michael Schmidt, Geschäftsführer Marienkrankenhaus Kassel: „Rund 50 Prozent aller im Marienkrankenhaus Kassel durchgeführten MDK-Prüfungen bezogen sich 2019 ausschließlich auf die Prüfung der verweildauer. […]
Quelle: DRK-Kliniken Nordhessen