Bundeskartellamt gibt den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr durch Helios frei

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Malteser Rhein-Ruhr gGmbH durch die GmbH nach intensiven in der einmonatigen sogenannten ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens freigegeben. Die Klinikbetreiber stehen beim Angebot von akutstationären Krankenhausdienstleistungen in Duisburg und in Krefeld in einer Wettbewerbsbeziehung zueinander.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beiden Klinikbetreiber haben teilweise eine starke gemeinsame Marktposition. Durch die Fusion kommt es insbesondere im Raum Krefeld zu beträchtlichen Markt-anteilsadditionen. Wir haben die Fusion sehr genau geprüft, konnten das Vorhaben nach intensiven Ermittlungen aber bereits jetzt freigeben. Für die stehen ausreichend Auswahlalternativen zur Verfügung, und es kommt zu keiner wesentli-chen Beschränkung des Wettbewerbs.“ […]

Quelle: Bundeskartellamt

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