Brandenburg entlässt ärztliche Klinikleitung nach Missbrauchsverdacht im Maßregelvollzug
Gesundheitsministerium reagiert nach gravierendem Vorfall in der forensischen Psychiatrie des Asklepios Fachklinikums Brandenburg
Nach einem schwerwiegenden Vorfall im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) die Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung der Klinik für forensische Psychiatrie des Asklepios Fachklinikums Brandenburg „mit sofortiger Wirkung beendet“. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag offiziell bekannt gegeben.
Laut Ministerium steht die Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit einem gravierenden Ereignis, das dem MGS und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) am 3. November 2025 gemeldet wurde. Das LAVG leitete umgehend Prüfmaßnahmen ein und führte am 4. und 6. November anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen durch.
Das MGS erstattete am 10. November 2025 Strafanzeige und übergab den gesamten Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Potsdam. Weitere Informationen zum konkreten Vorfall könne das Ministerium „aufgrund der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen“ derzeit nicht geben.
Die Klinik für forensische Psychiatrie des Asklepios Fachklinikums Brandenburg verfügt über 131 Plätze für Unterbringungen nach § 63 StGB sowie weiteren Plätzen für Patientinnen und Patienten nach anderen Rechtsgrundlagen, insbesondere § 126a StPO. Diese betreffen Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen für die Allgemeinheit gefährlich sein können oder bei denen dringende Gründe für die Annahme einer schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Straftat bestehen.
Der Maßregelvollzug ist eine Landesaufgabe, die im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) geregelt ist. Ziel ist es, untergebrachte Personen zu bessern und die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten zu reduzieren.
In Brandenburg existieren zwei Maßregelvollzugseinrichtungen – in Eberswalde und Brandenburg an der Havel – mit insgesamt 283 Plätzen. Das MGS führt die oberste Fachaufsicht, während die Fachaufsicht über die Einrichtungen beim LAVG liegt. Zudem ist das MGS Arbeitgeber der ärztlichen Leitungen der Einrichtungen.






