Assistenzärztin einer Klinik in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) muss 4000 Euro zahlen

Nach dem Tod eines Rentners hat eine Assistenzärztin einer Klinik in Bad Homburg () 4000 Euro an die Witwe zu zahlen. Im Gegenzug wurde das wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung vor dem Frankfurt geführte Verfahren am Mittwoch eingestellt. Im gleichen Prozess hat sich auch noch ein 59 Jahre alter Hals-Nasen-Ohren- vor Gericht zu verantworten – dieses Verfahren soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. […]

Quelle: ZEIT

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