Asklepios appelliert an Bundestagsabgeordnete: Schluss mit Strafe für soziale Verantwortung

Nach der Reform des Medizinischen Dienstes müssen Krankenhäuser Strafgebühren zahlen, wenn Rechnungen beanstandet werden. Die finden das ungerecht und beteiligen sich deshalb an einer bundesweiten Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Eigentlich würde Andreas Müller, Chefarzt der Inneren Abteilung der Klinik in Sebnitz, seinen Patienten gern entlassen. Der Mittsechziger wurde vor gut einer Woche nach einem stationär aufgenommen, nun ist die Behandlung abgeschlossen. Weitere Reha-Maßnahmen könnten von zu Hause aus erfolgen. Aber: Der Mann ist schwerer Alkoholiker und nicht in der Lage, sich gut selber zu versorgen. Die Wohnung sei verwahrlost und ungeheizt, sagt Chefarzt Müller, „da können wir ihn doch nicht hinschicken und sich dann sich selbst überlassen“. Nun müsse man schnell eine Lösung für den Rentner finden, solange bleibt er auf der inneren Station der Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz. Der fühlt sich verantwortlich für seinen Patienten – aber dieses Verantwortungsgefühl verursacht für sein finanzielle Risiken. Genauso geht es auch den Kliniken in Radeberg und Hohwald.

Grund ist das MDK-Reformgesetz, das der Bundestag im vergangenen November verabschiedet hat und das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Weil es zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen seit Jahren Streit um die Abrechnung von gibt, prüft der MDK im Auftrag der Kassen die Rechnungen, die die Kliniken einreichen. Immer wieder moniert der Dienst Abrechnungen als fehlerhaft. Neu ist nun, dass Krankenhäuser Strafen von mindestens 300 Euro zahlen müssen, wenn der Medizinische Dienst Abrechnungen beanstandet. Das geschieht sehr häufig dann, wenn Patienten länger im Krankenhaus bleiben, als es für die medizinische Versorgung zwingend geboten ist – so wie im Fall von Andreas Müllers Patienten. Für den Medizinischen Dienst sind dies Fälle von „Fehlbelegung“. „Wir behalten die Leute aber nicht da, weil wir unsere Betten füllen wollen. In den allermeisten Fällen kann einfach eine Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden, weil die Patienten keine Angehörigen haben oder diese überfordert sind.“ […]

Pressemitteilung: Asklepios Kliniken

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