ANregiomed-Vorstand nimmt Stellung zu den Gerichtsverfahren gegen die beiden Leserbriefautoren und zur bisherigen Berichterstattung in der Presse hierzu

hat am heutigen Tag (14.5.) den beiden Leserbriefautoren über das Ansbach ein erneutes Vergleichsangebot übersandt mit dem Ziel, den Vorgang insgesamt zu beenden. Das Angebot beinhaltet, dass die in den mündlichen Verhandlungen am vergangenen Montag abgegebenen Erklärungen der Leserbriefautoren um eine bei Unterlassungsansprüchen übliche Strafbewährung ergänzt werden. Die Leserbriefschreiber müssen demnach in den Fällen, in denen sie gegen die selbst abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, eine Strafe in Höhe von 1.000,00 € an einen gemeinnützigen Verein bezahlen. Zur Befriedung der Angelegenheit beinhaltet das nunmehr übersandte Vergleichsangebot ferner, dass ANregiomed die üblichen gerichtlichen Gebühren der gegnerischen Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernimmt. Ferner würden die eingereichten Strafanzeigen und -anträge zurück­genommen werden, sobald der Vergleich geschlossen ist. […]

Quelle: ANregiomed

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