Kodierempfehlung Nr. 184

Schlagwort: Palliativ, Tumor, Fraktur, pathologisch
Erstellt: 2007-08-21
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: C79.5† M90.75* C18.4
OPS:

Problem/Erläuterung:
Die Aufnahme einer 75-jährigen Patientin erfolgt wegen pathologischer Femurfraktur infolge einer Knochenmetastase. Bekannt ist ein Kolonkarzinom (Colon transversum) mit Lungen- und Lebermetastasen. Die Fraktur wird stabilisiert und es erfolgt eine palliative Schmerztherapie. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen, sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes Nebendiagnosen: M90.75* Osteopathien bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, Knochenfraktur bei Neubildungen (C00-D48†), Beckenregion und Oberschenkel C18.4 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum Die pathologische Fraktur ist im Kreuz-/Stern-System spezifisch abbildbar. Vor diesem Hintergrund ist die sekundäre Neubildung Hauptdiagnose. Der Primärtumor ist zusätzlich als Nebendiagnose kodierbar.