Aurich/Diepholz/Hannover - Die Krankenhausfinanzierung ist im (bundesweit geltenden) Krankenhausgesetz geregelt. Darin heißt es, dass die Länder Investitionskosten (auch für die Errichtung von Krankenhäusern) übernehmen. Im Niedersächsischen Krankenhausgesetz wird die Aufteilung der Kosten geregelt. Danach lässt sich sagen, dass die Errichtung von Krankenhäusern, ihre Erstausstattung sowie die Wiederbeschaffung von langlebigen Anlagegütern (insbesondere teure Geräte) zu 60 Prozent vom Land und zu 40 Prozent von den Kommunen (also den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten) getragen wird.

Das Land stellt seit vielen Jahren 120 Millionen Euro pro Jahr für derartige Investitionen bereit. Dieser Betrag reicht freilich zur Deckung der erforderlichen Investitionen bei Weitem nicht und ist mehrfach überzeichnet. So hat sich ein großer Investitionsstau gebildet, über den Träger der Krankenhäuser Klage führen.

Die Landesregierung habe diesem Investitionsstau entgegengewirkt, in dem sie 2017 ein Sondervermögen in Höhe von 610 Millionen Euro bereitgestellt hatte, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Dr. Jan Arning. Ein Teil des Investitionsstaus sei auch abgebaut worden. Und aus dem Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2018 habe das Land weitere 200 Millionen Euro € bereitgestellt. Daneben gibt es einen Strukturfonds des Bundes, aus dem ebenfalls Krankenhausinvestitionen gefördert werden.

Das Land stehe vor dem Hintergrund derzeit vorliegender Anträge für Strukturveränderungen (über drei Maßnahmen – Zentralklinikum Georgsheil/Ostfriesland, Zusammenlegung der Krankenhäuser Bassum, Sulingen und Diepholz sowie Zusammenschluss der Krankenhäuser Vechta und Lohne/Kreis Vechta) in der Verantwortung, weitere rund 1,3 Mrd. Euro bereitzustellen. „Hierin sehe ich die größte Herausforderung für das Land im Bereich Krankenhausversorgung in den nächsten Jahren“, sagte Arning.

Der Spitzenverband der Landkreise und Städte warnt vor übereilten Beschlüssen: „Schnellschüsse bei der Veränderung der Planungsansätze für Krankenhäuser können weitreichende Folgen haben. Uns ist wichtig, diese Konsequenzen und Auswirkungen im Vorfeld zu prüfen und durch Auswirkungsanalysen zu untermauern. Für uns ist es von überragender Bedeutung, dass die ambulante und stationäre medizinische Versorgung in Niedersachsen sichergestellt und eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleistet werden kann“, erklärte Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg). Und der Städtetags-Vizepräsident, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Salzgitter) sagt: „Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Veränderung bestehender Strukturen nur durch Strukturfördermaßnahmen möglich ist, die weit über die derzeit unzureichend zur Verfügung stehenden Finanzmittel hinausgehen.“