Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz ‒ PDSG

Das erklärte Ziel des Entwurfes eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der (PDSG) und die diesem zugrunde liegende Intention der , eine sichere, vertrauensvolle, nutzerfreundliche sowie barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und zwischen Leistungserbringern und Patienten zu schaffen und auszuweiten, werden vom e.V. ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft insbesondere den vorgesehenen Anschluss weiterer Leistungserbringergruppen an die bereits bestehende Telematikinfrastruktur.

Zwingend erforderlich ist es aus Sicht des Bundesverbandes e.V., die Spitzenverbände der Rehabilitationseinrichtungen in die weitere Entwicklung einer solchen Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Zugleich muss es oberste Prämisse sein, patientenindividuelle und sensible Daten adäquat zu schützen und zu sichern. […]

Quelle: Bundesverband Geriatrie e. V. (PDF, 59KB)

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