Stand zur Erfassungsphase für das Standortverzeichnis gemäß § 293 Abs. 6 SGB V

sollten jetzt prüfen, ob sie ihrer Verpflichtung, ihre Ambulanzen und Standorte an die Verzeichnisstelle zu melden, nachgekommen sind und ggf. Maßnahmen für die Erfassung einleiten.

Quelle: DKG

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