Schulung zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Auf den folgenden Seiten erwerben Sie das Wissen, das Sie als -Dienstleister benötigen, um eine Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 - (KHSFV) zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Sie für einen Krankenhausträger oder eine Hochschulklinik Projekte im Rahmen des entwickeln und auch umsetzen können.

Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung

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