PraxisInfo: Versichertenstammdatenmanagement – Was Praxen für den Datenabgleich auf der eGK wissen sollten

Beim Versichertenstammdatenmanagement geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, aktuell zu halten

Bislang konnten diese Informationen in der eingelesen, aber nicht aktualisiert werden. Auch konnten Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht elektronisch prüfen, ob die gültig ist.
Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist dies nicht nur möglich, sondern seit Jahresbeginn 2019 auch Pflicht: und Psychotherapeuten müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen.  […]

Quelle: KBV (PDF, 189KB)

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