Nachtrag zur Umsetzung Pflegeerlöskatalog 2020 vom 08.07.2019

Zur Fortschreibung der § 301- vom 17.04.2018 mit Wirkung zum 01.01.

Dieser Nachtrag regelt die notwendigen Anpassungen der nach §301 Abs. 1 SGB V. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 die Abzahlung des Pflegebudgets über einen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert erfolgt. Die Vereinbarungspartner haben in einer Grundlagenvereinbarung (Anlage) erste Regelungen zur vereinbart. Auf dieser Grundlage werden entsprechende Regelungen im vereinbart. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

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