Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen

Wesentlicher Inhalt des :

Da KHZG sieht einen neuen § 14 a KHG vor. § 14 a KHG lautet zukünftig: „“. Der Krankenhauszukunftsfond soll mit dem neu geschaffenen § 14 a KHG moderne Notfallkapazitäten sowohl räumlich bezüglich der investiven Ausstattung fördern. Es soll eine bessere digitale zu einer besseren und sektorübergreifenden Versorgung, insbesondere um Ablauforganisation, Dokumentation, , , und Hightecmedizin eingeführt oder verbessert werden. […]

Quelle: JORZIG Rechtsanwälte

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