Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Digitale Lösungen schnell zum bringen und dabei sensible bestmöglich schützen – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 01.04.2020 beschlossen. Mit einer neuen, sicheren können Versicherte E-Rezepte in einer ihrer Wahl einlösen. -Überweisungen lassen sich zukünftig digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der ihre (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern. […]

Download: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG) (PDF, 1.15MB)

Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerium

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