„Endlich geht es auch für die Krankenhäuser los“

informiert Mitglieder über Telematikinfrastruktur

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist geschafft, doch das war erst der Anfang: Seit dem 1. Januar müssen die Krankenhäuser laut „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ziel ist eine einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur, um die Akteure im miteinander zu vernetzen – darunter Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken. Die ersten Anwendungen starteten mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM), dem Elektronischen Medikationsplan (eMP) und der Kommunikation im Medizinwesen () bereits .

Dieses Jahr geht es unter anderem weiter mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (), mit dem , dem E-Rezept, der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (), mit KIM 1.5 sowie der elektronischen Patientenakte (ePA) 1.1, die ab Januar 2022 um medizinische Informationsobjekte (ePA 2.0) ergänzt wird. […]

Quelle: KGNW

Das könnte Dich auch interessieren …