DKG: Branchenspezifischer Sicherheitsstandard

Informationssicherheit im

Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern muss dauerhaft gewährleistet werden, sie dient in letzter Konsequenz auch der Patientensicherheit. Die Deutsche unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung eines Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) im Sinne des § 8a -Gesetz.

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