DKG: Branchenspezifischer Sicherheitsstandard

Informationssicherheit im

Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern muss dauerhaft gewährleistet werden, sie dient in letzter Konsequenz auch der . Die Deutsche unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung eines Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) im Sinne des § 8a -Gesetz.

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