Digitalisierung geht bisher an Leistungserbringern vorbei

DVG noch ohne Wirkung auf die Versorgung
Großkrankenhäuser als Schaltzentrale einer vernetzten digitalen
Finanzierung bleibt ungelöst

Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) präsentiert sich der als Vorreiter eines neuen Zeitalters in der Gesundheitsversorgung. Leider fehlt es in dem Gesetzeswerk an Grundlagen für eine echte Digitalisierungswelle in der deutschen Krankenversorgung. Die dringend benötigten Regelungen für die elektronische Patientenakte (ePA) werden vertagt und gleichzeitig wird die Zukunft der Patientensteuerung zunächst einseitig den Krankenkassen überlassen.

Die ist überzeugt: Eine gezielte für die Leistungserbringer hätte das Zeug für eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Diese Chance muss, mit weiteren gesetzgeberischen Initiativen, genutzt werden.

Immerhin trägt der „Health Innovation Hub (hih)“ des Gesundheitsministers tatsächlich dazu bei, dass erstmals systematisch und frei von Partikularinteressen digitale Versorgungsprozesse diskutiert werden. „Die AKG erkennt darin die einmalige Chance, dass die Leistungserbringer endlich nicht mehr einzeln mit den großen IT-Herstellern in mühseliger Kleinarbeit über sinnvolle Schnittstellen und Datenstrukturen für eine echte Digitalisierung der Versorgung verhandeln müssen, betont der AKG-, Helmut Schüttig, nach einem intensiven Austausch mit dem Vertreter des hih. „Dafür braucht es jedoch schnellstmöglich weitere gesetzliche Grundlagen und eine langfristige Digitalisierungsstrategie, die neben dem Datenaustausch auch eine moderne digitale Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg im Fokus hat“, fasst Schüttig die Erwartung der versammelten Digitalisierungsexperten der AKG- an den Gesetzgeber zusammen.

: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.

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