Digitalisierung geht bisher an Leistungserbringern vorbei

DVG noch ohne Wirkung auf die Versorgung
Großkrankenhäuser als Schaltzentrale einer vernetzten digitalen Versorgungslandschaft
Finanzierung bleibt ungelöst

Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) präsentiert sich der Gesundheitsminister als Vorreiter eines neuen Zeitalters in der Gesundheitsversorgung. Leider fehlt es in dem Gesetzeswerk an Grundlagen für eine echte Digitalisierungswelle in der deutschen . Die dringend benötigten Regelungen für die elektronische () werden vertagt und gleichzeitig wird die Zukunft der Patientensteuerung zunächst einseitig den überlassen.

Die AKG ist überzeugt: Eine gezielte Digitalisierungsstrategie für die Leistungserbringer hätte das Zeug für eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Diese Chance muss, mit weiteren gesetzgeberischen Initiativen, genutzt werden.

Immerhin trägt der „Health Innovation Hub (hih)“ des Gesundheitsministers tatsächlich dazu bei, dass erstmals systematisch und frei von Partikularinteressen digitale Versorgungsprozesse diskutiert werden. „Die AKG erkennt darin die einmalige Chance, dass die Leistungserbringer endlich nicht mehr einzeln mit den großen -Herstellern in mühseliger Kleinarbeit über sinnvolle Schnittstellen und Datenstrukturen für eine echte Digitalisierung der Versorgung verhandeln müssen, betont der AKG-Geschäftsführer, Helmut Schüttig, nach einem intensiven Austausch mit dem Vertreter des hih. „Dafür braucht es jedoch schnellstmöglich weitere gesetzliche Grundlagen und eine langfristige Digitalisierungsstrategie, die neben dem auch eine moderne digitale über Sektorengrenzen hinweg im Fokus hat“, fasst Schüttig die Erwartung der versammelten Digitalisierungsexperten der AKG-Kliniken an den Gesetzgeber zusammen.

Pressemitteilung: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.

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