Umsetzung der 1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung nach § 26 Absatz 2 KHG über ein Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus

vom 09.07.2021 mit Wirkung zum 01.08.2021 zur der § 301-Vereinbarung

Die erste Vereinbarung nach § 26 Absatz 2 KHG über ein für Testungen auf das SARS-CoV-2 im Krankenhaus vom 14.06.2021 sieht die Abrechnung weiterer vor. Aus diesem Grund sind die bestehenden anzupassen und neue Entgelte zu vereinbaren. […]

Quelle: DKG (PDF, 83KB)

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