Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018

Das hat zu dem „Fehlerverfahren für die Übermittlung der Daten nach § 21 “ die aktuellen Dokumente auf seiner veröffentlicht.

Anders als in vergangenen Jahren wurden diese Dokumente nicht mit der Geschäftsstelle konsentiert, sondern nach Entgegennahme von Rückmeldungen durch das InEK festgelegt. […]

:

Quelle: DKG

Das könnte Dich auch interessieren …