Schlüsselfortschreibung vom 9.12.2025 mit Wirkung zum 1.1.2026, 1.1.2025 bzw. mit separat ausgewiesenem Gültigkeitsdatum zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V

Die Vertragspartner nach § 301 SGB V veröffentlichen am 9.12.2025 die aktualisierte Schlüsselfortschreibung. Änderungen gelten ab 1.1.2026, teilweise rückwirkend ab 1.1.2025. Überblick über Entgeltschlüssel, Weitergeltung und Hinweise.

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