Nachtrag vom 30.09.2024 mit Wirkung zum 01.10.2024 (Aufnahmen ab dem 01.10.2024) zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Umsetzung der Ergänzungsvereinbarung vom 26.09.2024 zur VB der FPV 2024 vom 06.11.2023 sowie der FPV 2025 vom 26.09.2024

Die Ergänzungsvereinbarung vom 26. September 2024 zur Fallpauschalenvereinbarung 2024 (FPV 2024) und zur Fallpauschalenvereinbarung 2025 (FPV 2025) regelt die Abrechnung eines bundeseinheitlichen Zusatzentgeltes (ZE176) für die Gabe von Nirsevimab (parenteral, 50 mg oder 100 mg) bei Kindern unter einem Jahr. Die Details zur Abrechnung sind in der Vereinbarung festgelegt. Zudem wird ein Entgeltartenschlüssel eingeführt, der separat von den Entgelten der Anlage 2/5 der FPV für Aufnahmen zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. Dezember 2025 dargestellt wird. Ab 2026 ist eine Anpassung im Rahmen der Jahresschlüsselfortschreibung geplant, die der Vergabelogik der Anlage 2/5 der FPV zugeordnet wird. Die individuellen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) der Krankenhäuser enden gemäß § 1 Absatz 1 der Ergänzungsvereinbarung am 30. September 2024.

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