Schlüsselfortschreibung vom 2.6.2026 zum 9.6.2026 mit Wirkung zum 1.1.2026, 1.1.2025 bzw. separat ausgewiesenem Gültigkeitszeitraum zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V

Neue Anpassungen zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V

Im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V liegt die neue Vereinbarung zur Schlüsselfortschreibung vom 2. bis 9. Juni 2026 vor. Die Anpassungen sehen unterschiedliche Gültigkeitszeitpunkte ab dem 1. Januar 2025 und 2026 sowie gesondert ausgewiesene Zeiträume vor. Ziel ist die Weiterentwicklung der strukturierten Krankenhausdatenübermittlung im GKV-System.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert