Entwurf Nachtrag vom 11.11.2021 mit Wirkung zum 01.04.2022 zur Abrechnung von Krankenhausfällen mit Aufnahmen in die Übergangspflege ab 01.11.2021

zur der § 301-

Die Vereinbarung über eine einheitliche und nachprüfbare Dokumentation zum Vorliegen der Voraussetzungen der gemäß § 39e Absatz 1 SGB V (Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege) sieht vor, dass für die des Krankenhauses mit der für die Übergangspflege zuständigen der Datenaustausch nach zu verwenden ist. […]

Quelle: DKG (PDF, 80KB)

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