Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 5.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019 – PEPPV 2019

Die DKG stellt die mit dem -Spitzenverband vereinbarte vom 05.12.2018 zur nach zur Verfügung

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient insbesondere der Umsetzung des PEPP-Entgeltkataloges für das Jahr . Wie bereits im Vorjahr wurde auch hier auf eine nachrichtliche Ausweisung der nach Anlagen 1a und 2a der 2019 verzichtet. […]

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Quelle: DKG

 

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