§ 301-Vereinbarung: Entwurf Schlüsselfortschreibung für 2025 und 2026

Schlüsselfortschreibung vom 10. März 2026 zum 17. März 2026 legt Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2025 und 1.1.2026 fest

Die aktuelle Schlüsselfortschreibung zur § 301-Vereinbarung nach SGB V liegt im Entwurf vom 10. März 2026 vor und wurde bis zum 17. März 2026 fortgeschrieben. Sie enthält Anpassungen mit Wirkung für die Jahre 2025 und 2026 sowie für separat ausgewiesene Gültigkeitszeiträume und betrifft die Umsetzung der Abrechnung und Versorgung nach § 301 Abs. 3 SGB V.

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